Gemäß §§ 4 und 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe vom 13.11.1973 (Kirchl. Amtsblatt 1974 S. 1) hat der Kirchenvorstand der Ev.-luth. Kirchengemeinde Rechtsupweg in seiner Sitzung am 28.05.2024 für den Friedhof der Kirchengemeinde in Rechtsupweg die Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.06.2024 erteilt.
Auf die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.06.2024 wird hingewiesen.
Die Ordnungen treten zum 01.07.2024 in Kraft.
Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wurde am 03.06.2024 erteilt.
Auf die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Aurich am 14.06.2024 wird hingewiesen.
Die Ordnungen treten zum 01.07.2024 in Kraft.
Ev.-luth. Kirchengemeinde Rechtsupweg
Der Kirchenvorstand